Rasanter Anstieg des Datenvolumens im Mobilfunk
Die Bedeutung von Mobilfunk in unserem Alltag lässt sich eindrucksvoll an den Nutzungszahlen ablesen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht dazu jährlich umfangreiche Statistiken. Über die Mobilfunknetze in Deutschland wurden 2023 rund 153,5 Mrd. abgehende Gesprächsminuten geführt. Das Gesprächsvolumen im Mobilfunk übersteigt das über Festnetze abgewickelte Volumen von rund 80 Mrd. Minuten deutlich. Erstmals werden annähernd doppelt so viele Gesprächsminuten über mobile Endgeräte als über das Festnetz generiert. Dies ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen. Die Verbesserung der Sprachqualität und Netzabdeckung, Flatrates sowie die Festnetzzurückhaltung der jüngeren Generationen begünstigen beispielsweise die von der Bundesnetzagentur beobachtete Entwicklung.
Noch stärker angestiegen ist allerdings das übertragene Datenvolumen im Mobilfunk: Die Menschen in Deutschland nutzen ihre Smartphones neben dem Telefonieren vermehrt für die mobile Datenübertragung. Das Gesprächsvolumen im Mobilfunk übersteigt das über Festnetze abgewickelte Volumen von rund 80 Mrd. Minuten deutlich. Erstmals werden annähernd doppelt so viele Gesprächsminuten über mobile Endgeräte als über das Festnetz generiert.
Moderne Mobilfunkstandards wie LTE (4G) und 5G sind die beste Antwort auf die steigende Nachfrage nach mobiler Datenübertragung. Denn sie gehen mit den Ressourcen effizienter um als frühere Mobilfunktechnologien, da Datenpakete nicht nur schneller, sondern zielgerichteter und mit geringerem Energieeinsatz übertragen werden können als dies bisher möglich war.
Lizenzauflagen beim 5G-Netzausbau
Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) formuliert den Anspruch für die Versorgung Deutschlands mit mobiler Kommunikation so: Notwendig seien Mobilfunknetze, in denen unterbrechungsfreies Telefonieren und die klassische Nutzung von mobilem Internet möglich sind. Daher war die Versteigerung der Mobilfunk-Frequenzen 2019 an konkrete Versorgungsauflagen gekoppelt: Die Netzbetreiber mussten bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Zusätzlich sollen mindestens 500 Basisstationen in weißen Flecken netzbetreiberübergreifend aufgebaut werden. Für neue Netzbetreiber gelten abweichende Versorgungsauflagen. Dies hat bei den etablierten Netzbetreibern und übergeordnet betrachtet zur Folge, dass der Schwerpunkt beim Bau ganz neuer Standorte eher im ländlichen Bereich liegt, wo er auch zuvor politisch eingefordert wurde.
Die Netzbetreiber investieren massiv, um allen Auflagen und konkreten Kundenanforderungen gerecht zu werden: Ein nahezu flächendeckendes 5G-Netz wird Schritt für Schritt auf Basis der bestehenden Mobilfunknetze ausgebaut. Dadurch wird sich auch die Versorgung mit LTE verbessern. Mit der LTE-Abdeckung entsteht die notwendige Grundlage für einen konsequenten Ausbau der Netze auf 5G. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung in der Mobilfunkstrategie diverse Maßnahmen fixiert oder auf den Weg gebracht: Etwa zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder von Maßnahmen zur Erläuterung des Nutzens des Mobilfunkausbaus vor Ort. Außerdem sollen vermehrt Gebäude und Flächen des Bundes und der Länder für Standorte genutzt werden. Die Einhaltung der Versorgungsauflagen wird von der Bundesnetzagentur überprüft.
Breitband-Infrastruktur als Wettbewerbsvorteil von Kommunen
Für Kommunen ist eine gute Infrastruktur ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Ein großer Vorteil ist dabei, dass die Bereitstellung schneller mobiler Internetzugänge über 4G und 5G in der Regel auch die Versorgung mit Glasfaserleitungen voraussetzt. Denn die stetig wachsenden Datenmengen müssen nicht nur per Funk zu den Endgeräten übertragen werden, sondern auch schnell von den Mobilfunk-Basisstationen abgeführt beziehungsweise dorthin angeliefert werden.
Die Mobilfunkstandorte werden per Glasfaser angeschlossen und leiten in diesem Fall das schnelle Internet dann per 5G-Mobilfunk in Haushalte oder Firmenstandorte weiter. Dieses Zusammenwachsen und Zusammenwirken der Netze ist eine wichtige Grundlage für die Gigabit-Gesellschaft.
All dies erfordert den kontinuierlichen Ausbau der Kapazitäten. Bestehende Mobilfunkstandorte müssen modernisiert und erweitert werden. Zur Verbesserung der Versorgung ist auch die Errichtung neuer Mobilfunkstandorte erforderlich. Für die Standort-Planung und -Erschließung bedeutet dies: Bestehende Mobilfunkstandorte müssen mit neuer Technik ausgerüstet werden.
Beabsichtigt ein Netzbetreiber die Erweiterung einer vorhandenen Anlage, wird die Kommune darüber schriftlich informiert. Ist – meist im Zusammenhang mit der Lizenzerfüllung – die Errichtung eines ganz neuen Mobilfunkstandortes notwendig, wird dafür über einen sogenannten Suchkreis das Areal dargestellt, in dem dieser platziert werden könnte und das weitere Vorgehen mit der Kommune abgestimmt.
Teil 2 der Serie des Mobilfunknetzausbaus informiert über die kommunale Beteiligung beim Netzausbau.
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