1 – Dialog und Kommunikation

Der Netzausbau erfolgt in enger Abstimmung mit den Kommunen. Basis ist die "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes", die die Netzbetreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen haben. Diese sichert den Kommunen ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten. So haben sich die Betreiber verpflichtet, die Kommunen über ihre Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und bei der Standortauswahl zu beteiligen Die Kommunen haben wiederum das Recht, alternative Standorte vorzuschlagen und es steht ihnen bei neuen Funkanlagen überdies ein Stellungnahme- und Erörterungsrecht zu. 

 

Dialog zwischen Kommunen und Netzbetreibern

 

Ein mehrstufiger Prozess regelt die Information und die Mitsprache der Kommunen hinsichtlich des geplanten Netzausbaus. So ist sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden rechtzeitig von dem Vorhaben eines Mobilfunknetzbetreibers Kenntnis erhalten und innerhalb eines definierten Zeitfensters ihre konkreten Standortvorschläge in die Planung einbringen können. Sowohl in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchG) ist die Beteiligung der Kommunen festgelegt, die Durchführungsweise zu dieser Verordnung referenzieren auf die Vereinbarung der Netzbetreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden. Durch diese beiden Regelungen erhalten die Städte und Gemeinden die notwendigen Informationen ebenso wie Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Auswahl von neuen Mobilfunkstandorten.


2 – Technik und Infrastruktur: 4G und 5G

Der Ausbau des 5G-Mobilfunkstandards umfasst dicht besiedelte Gebiete, Gewerbe- und Industriegebiete ebenso wie bislang in unterversorgte Bereiche. Durch die möglichst einfache Nutzung vorhandener Infrastrukturen wie z.B. Leerrohre, sowie den Zugriff auf vorhandene Infrastrukturen kann der Netzausbau durch die Kommunen wirksam unterstützt und erleichtert werden. Bestehende Mobilfunkstandorte müssen auch zukünftig erweitert werden, zur Verbesserung der Versorgung ist aber auch die Errichtung neuer Mobilfunkstandorte erforderlich Bei neuen Mobilfunkstandorten ist es wichtig, dass sie sich in die Netzstruktur der Mobilfunkunternehmen einpassen. 

 

Small Cells ergänzen das Netz

 

Neben der Nutzung klassischer Mobilfunkbasisstationen können zusätzlich sogenannte Kleinzellen (Small Cells) – Mobilfunkzellen mit geringer Sendeleistung und damit resultierendem kleinerem Versorgungsbereich bis zu Reichweiten von etwa 150 Metern zum Einsatz kommen. Solche Kleinzellen können zum Beispiel in Fußgängerzonen oder an hoch frequentierten Orten Engpässe im bestehenden Mobilfunknetz beheben, sie ersetzen jedoch nicht die klassischen Mobilfunkbasisstationen.

 

Vorhandene Sendeanlagen werden erweitert

 

Um eine leistungsstarke Versorgung bieten zu können, setzen die Mobilfunknetzbetreiber auf den Ausbau der bestehenden Netze mit 4G/LTE sowie auf eine parallele Einführung von 5G. Für die Standort-Planung und -Erschließung bedeutet dies: Bestehende Mobilfunkstandorte müssen mit neuer Technik und neuen, für die genannten Verfahren ausgelegten Antennen-Typen ausgerüstet werden. Bei allen Erweiterungen sind die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Bestimmungen des Immissionsschutzes sowie des Baurechts einzuhalten. Darüber hinaus wird die Kommune über die Erweiterungsmaßnahme schriftlich informiert.


3 – Mobilfunk und Gesundheit

Die Frage, ob elektromagnetische Felder des Mobilfunks die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können, wird seit vielen Jahren diskutiert. Internationale und nationale Fachgremien betonen fast durchweg, dass auf Basis des heutigen Wissensstandes bei Einhaltung der Grenzwerte keine Gesundheitsgefahren von Mobilfunkfeldern ausgehen, weder von solchen der Basisstationen noch von solchen der Endgeräte (Handys).

Dennoch hält sich die Sorge vor möglichen Risiken in Teilen der Bevölkerung und hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten sowohl die Öffentlichkeit als auch die Wissenschaft immer wieder intensiv beschäftigt. Ein fundierter und neutraler Überblick zu den Themen elektromagnetische Felder, Forschung, Stand des Wissens zu Wirkungen von Mobilfunkstrahlung auf die Gesundheit liefert die Basis für die Bewertung.