Im letzten Teil zum Mobilfunknetzausbau erläutern wir genauer, welche Rolle die Kommunen im Spannungsfeld des Netzausbaus ausfüllen können.
Die Rolle der Kommunen
Ein mehrstufiger Prozess regelt die Information und die Mitsprache der Kommunen hinsichtlich des geplanten Netzausbaus. So ist sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden rechtzeitig von dem Vorhaben eines Mobilfunknetzbetreibers Kenntnis erhalten und beim Neubau von Standorten innerhalb eines definierten Zeitfensters ihre konkreten Standortvorschläge in die Planung einbringen können. Sowohl in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) ist die Beteiligung der Kommunen festgelegt, als auch in der Vereinbarung der Netzbetreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden. Durch diese beiden Regelungen erhalten die Städte und Gemeinden die notwendigen Informationen ebenso wie Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Auswahl von neuen Mobilfunkstandorten. Der Mobilfunkpakt Bayern konkretisiert dieses Verfahren.
Übergeordnete Transparenz und Information
Die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland wollen den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze möglichst im gesellschaftlichen Konsens durchführen. Sie stellen auf Anfrage ihre lokale Netzplanung dar und stellen diese den betroffenen Kommunen zur Verfügung. Es findet ein regelmäßiger Austausch über den Ausbau- und Planungsstand der Netzinfrastruktur auf regionaler und lokaler Ebene als Maßnahme zur frühzeitigen Einbeziehung der Kommunen statt, sofern die Kommune dies wünscht. Diese etablierte Vorgehensweise bietet den Kommunen konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten bei der regionalen Planung von Mobilfunkstandorten und trägt dazu bei, den einvernehmlichen Ausbau der Netzinfrastruktur zu regeln.
Dachstandort. Foto: Informationszentrum Mobilfunk – Hendrik Zwietasch
Umgang mit konkreten Projekten zum Netzausbau
Geht eine Suchkreisanfrage für einen neuen Standort bei der Kommune ein, ist es empfehlenswert, die Gremien über das geplante Vorhaben zu informieren. Nach verwaltungsinterner Prüfung und eventuell bereits erfolgter Suche nach Alternativen, sollte der entsprechende Ausschuss beziehungsweise der Gemeinderat informiert werden. In der Praxis zeigt sich oft, dass der Mobilfunkdialog meist dann besonders gut funktioniert, wenn die Verwaltung ein Mandat hat, bereits Standortvorschläge zu erarbeiten und es eine abgestufte Befassung der etablierten kommunalen Gremien mit der Mobilfunkthematik gibt. Konkrete Standortvorschläge und Klarheit über die weitere Vorgehensweise können die Schlüssel zu einer erfolgreichen Beteiligung beim Ausbau der Infrastruktur sein.
Leitplanken für die Befassung definieren
Da der zeitliche Rahmen für den Dialog und die Abstimmung über Standorte begrenzt ist, empfiehlt sich eine zeitnahe Kommunikation mit dem betreffenden Netzbetreiber über das geplante Vorgehen. So können noch zusätzliche Informationen für die Gremien eingeholt und der Ablauf verbindlich festgelegt werden.
Wie bei fast allen komplexen Themen, ist es hilfreich, die Leitplanken innerhalb derer die Kommune handeln kann und will, möglichst konkret in Worte zu fassen und unabhängig vom Einzelfall gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren.
Strategien für Kommunen
Leistungsfähige Infrastrukturen sind die Lebensadern unserer Gesellschaft. Dazu zählen insbesondere digitale Netze. Sie sind Voraussetzung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen und die öffentlichen Verwaltungen die Chancen des Digitalen Wandels für sich nutzen können – nicht nur in den Städten, sondern auch im ländlichen Raum und entlang von Verkehrswegen, deswegen wurden die Frequenzauktionen mit sehr konkreten Versorgungsauflagen verknüpft.
Generell gibt es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten für Kommunen beim Umgang mit einem konkreten Suchkreis. Der häufigste Fall ist, dass sich eine Kommune mit dem Ziel, einen Konsens zwischen allen Beteiligten zu erreichen, aktiv an der Standortsuche und der Abstimmung beteiligt. Dieser Weg ermöglicht der Kommune die größte Mitsprache beim Ausbau der Infrastruktur. Wird dabei im ersten Anlauf kein Konsens gefunden, kann es einen weiteren Einigungsversuch geben. Verbleibt ein Dissens über die nutzbaren Standortoptionen oder lehnt die Kommune den Suchkreis und die Abstimmung generell ab, muss der Netzbetreiber ohne Unterstützung der Kommune einen geeigneten Standort suchen, um eine zeitgemäße Versorgung zu gewährleisten. Äußerst sich die Kommune gar nicht und verhält sich passiv, endet damit die Phase der kommunalen Abstimmung ohne kommunale Aktivität und der Netzbetreiber führt die Realisierung dann unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen fort.
Die Kommune als Anlaufstelle
Die Kommune als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger hat die Chance, das lokale Informations- und Dialogbedürfnis richtig einzuschätzen und mit aktiver Kommunikation Konflikten vorzubeugen bzw. diese zu minimieren. Die Chance auf eine Verständigung steigt, wenn abweichenden Haltungen mit Respekt begegnet wird. Es führt allerdings eher zu einer Zuspitzung der Konflikte in der Kommune, wenn diese Haltung auf Seite besorgter Bürger als Bestätigung für deren eigene Ängste missverstanden werden kann. Eine Kommune kann die lokalen Besonderheiten und Befindlichkeiten meist sehr gut einschätzen, kennt potentiell verfügbare Liegenschaften und hat damit wichtige Stellschrauben für den erfolgreichen Infrastrukturausbau vor Ort in der Hand. Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit dem Informationszentrum Mobilfunk einen Info-Baukasten erarbeitet, in welchem umfassende Informationen für kommunale Entscheider zu finden sind.
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