3 – Wie wird ein Mobilfunknetz geplant?

Täglich nutzen wir Smartphones und andere mobile Geräte und können uns ein Leben ohne mobile Kommunikation kaum mehr vorstellen. Die Technologie entwickelt sich schnell weiter und der steigende Datenverkehr macht den weiteren Ausbau der Infrastruktur erforderlich. Im ABC des Mobilfunknetzausbaus erläutern wir genauer, warum die Netze weiter ausgebaut werden, wie die kommunale Beteiligung beim Ausbau geregelt ist, wie ein Netz geplant wird, was 5G eigentlich ist und welche Auswirkung Mobilfunk auf die Gesundheit hat.

 

Welche Anforderungen an Mobilfunkstandorte gibt es?

 

Um mit Smartphones – insbesondere in Notfällen – erreichbar zu sein, bedarf es einer umfassenden Infrastruktur. Weil die Nachfrage nach einer qualitativ hochwertigen Netzversorgung steigt, müssen die Mobilfunkbetreiber ständig in ihre Netze investieren. Die Ermittlung von geeigneten Standorten für Basisstationen ist ein komplizierter und abstimmungsintensiver Vorgang. Hierbei gilt es, auf Basis einer sorgfältigen Funknetzplanung sowohl technische als auch rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen zu berücksichtigen.

 

Die wichtigste Voraussetzung bei der Suche nach einem geeigneten Standort ist, dass der neue Mobilfunkstandort seine Versorgungsziele erreicht und sich in die bestehende Netzarchitektur einfügen lässt. Die Anforderungen an die Örtlichkeit lassen sich so zusammenfassen: Der Standort muss die baulichen Erfordernisse wie Höhe, Statik, Flächenbedarf, Zugang usw. erfüllen und dabei im gegebenen Kostenrahmen bleiben. Zusätzlich muss der Standort unter anderem baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Bestimmungen erfüllen. Nicht zuletzt muss auch der Eigentümer der geplanten Baumaßnahme zustimmen.

 

Im Regelfall plant und realisiert jeder Mobilfunknetzbetreiber sein eigenes Netz. Dies ist vom Kartellrecht vorgeschrieben und soll den Wettbewerb im Mobilfunkbereich sicherstellen. Passive Infrastruktur wie Antennenträger auf Dächern oder freistehende Masten werden oftmals beziehungsweise regelmäßig gemeinsam genutzt.

 

Wie funktioniert die Planung von Mobilfunknetzen?

 

Entscheidend bei der Planung von Mobilfunknetzen ist die Berechnung der Ausbreitung der elektromagnetischen Wellen, die die Grundlage der Funkübertragung sind. Im Gegensatz zu Radio- und Fernsehsendern macht die Planung von großen Versorgungsgebieten keinen Sinn, da die Endgeräte mit ihren geringen Sendeleistungen die Distanz zur Station überbrücken können müssen. Wegen der engen geografischen Begrenzung der Funkzellen werden die Antennen in vergleichsweise geringer Höhe angebracht. Daher ist es erforderlich, bei der Planung eines Standortes mit großer Genauigkeit vorzugehen.

 

Bei der Funknetzplanung sind darüber hinaus weitere Einflussgrößen zu berücksichtigen. Die Funksignale können durch natürliche Hindernisse oder Gebäude, aber auch durch Witterungseinflüsse abgeschwächt oder abgelenkt werden. Für den Bereich der mobilen Telekommunikation sind dafür Computermodelle entwickelt worden. Sie können die Funkausbreitung beispielsweise in Abhängigkeit von der Geländeform und der Bebauung simulieren und darstellen. Bei der Planung einer einzelnen Basisstation legen die Funknetzplaner zunächst einen sogenannten Suchkreis fest. Dieser berücksichtigt die geografischen Bedingungen vor Ort.

 

Auch die zum Teil sehr unterschiedliche Auslastung eines Netzes muss für den Zeitraum eines Tages, einer Woche sowie eines Jahres berechnet werden. Dieser „Kapazitätsaspekt“ ist bereits bei Ortschaften mit einigen wenigen tausend Einwohnern oftmals entscheidend für die Frage nach der Anzahl der erforderlichen Standorte für eine zeitgemäße Versorgung, auch wenn bereits eine grundsätzliche Funkabdeckung vorhanden ist.

Welche Anforderungen an Mobilfunkstandorte gibt es?

Um mit Smartphones – insbesondere in Notfällen – erreichbar zu sein, bedarf es einer umfassenden Infrastruktur. Weil die Nachfrage nach einer qualitativ hochwertigen Netzversorgung steigt, müssen die Mobilfunkbetreiber ständig in ihre Netze investieren. Die Ermittlung von geeigneten Standorten für Basisstationen ist ein komplizierter und abstimmungsintensiver Vorgang. Hierbei gilt es, auf Basis einer sorgfältigen Funknetzplanung sowohl technische als auch rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen zu berücksichtigen.

Die wichtigste Voraussetzung bei der Suche nach einem geeigneten Standort ist, dass der neue Mobilfunkstandort seine Versorgungsziele erreicht und sich in die bestehende Netzarchitektur einfügen lässt. Die Anforderungen an die Örtlichkeit lassen sich so zusammenfassen: Der Standort muss die baulichen Erfordernisse wie Höhe, Statik, Flächenbedarf, Zugang usw. erfüllen und dabei im gegebenen Kostenrahmen bleiben. Zusätzlich muss der Standort unter anderem baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Bestimmungen erfüllen. Nicht zuletzt muss auch der Eigentümer der geplanten Baumaßnahme zustimmen.

Im Regelfall plant und realisiert jeder Mobilfunknetzbetreiber sein eigenes Netz. Dies ist vom Kartellrecht vorgeschrieben und soll den Wettbewerb im Mobilfunkbereich sicherstellen. Passive Infrastruktur wie Antennenträger auf Dächern oder freistehende Masten werden oftmals beziehungsweise regelmäßig gemeinsam genutzt.

Wie funktioniert die Planung von Mobilfunknetzen?

Entscheidend bei der Planung von Mobilfunknetzen ist die Berechnung der Ausbreitung der elektromagnetischen Wellen, die die Grundlage der Funkübertragung sind. Im Gegensatz zu Radio- und Fernsehsendern macht die Planung von großen Versorgungsgebieten keinen Sinn, da die Endgeräte mit ihren geringen Sendeleistungen die Distanz zur Station überbrücken können müssen. Wegen der engen geografischen Begrenzung der Funkzellen werden die Antennen in vergleichsweise geringer Höhe angebracht. Daher ist es erforderlich, bei der Planung eines Standortes mit großer Genauigkeit vorzugehen.

Bei der Funknetzplanung sind darüber hinaus weitere Einflussgrößen zu berücksichtigen. Die Funksignale können durch natürliche Hindernisse oder Gebäude, aber auch durch Witterungseinflüsse abgeschwächt oder abgelenkt werden. Für den Bereich der mobilen Telekommunikation sind dafür Computermodelle entwickelt worden. Sie können die Funkausbreitung beispielsweise in Abhängigkeit von der Geländeform und der Bebauung simulieren und darstellen. Bei der Planung einer einzelnen Basisstation legen die Funknetzplaner zunächst einen sogenannten Suchkreis fest. Dieser berücksichtigt die geografischen Bedingungen vor Ort.

Auch die zum Teil sehr unterschiedliche Auslastung eines Netzes muss für den Zeitraum eines Tages, einer Woche sowie eines Jahres berechnet werden. Dieser „Kapazitätsaspekt“ ist bereits bei Ortschaften mit einigen wenigen tausend Einwohnern oftmals entscheidend für die Frage nach der Anzahl der erforderlichen Standorte für eine zeitgemäße Versorgung, auch wenn bereits eine grundsätzliche Funkabdeckung vorhanden ist.

Was ist eine Standortbescheinigung?

 

Die vom Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur zu beantragende Standortbescheinigung dient der Sicherstellung des Immissionsschutzes am Standort. Sie wird meist kurz vor Beginn der Bauphase beantragt und muss zwingend vorliegen, bevor die Station den Betrieb aufnimmt. Aus den Bauplänen und anhand der technischen Daten ermittelt die Bundesnetzagentur die Sicherheitsbereiche für die Standortbescheinigung jedes Standortes. Dabei wird aus den Grenzwerten abgeleitet, welche Bereiche zwischen Menschen und den Sendeanlagen freigehalten werden müssen. Diese und die Details zur Antennenkonfiguration werden in der Standortbescheinigung aufgeführt. Für Kommunen besteht die Möglichkeit, in einem passwortgeschützten Bereich der Bundesnetzagentur zusätzliche Informationen zu den installierten Funksystemen und den Sicherheitsabständen einzusehen.1

 

Wie ist der Schutz der Bevölkerung geregelt?

 

Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gefahren durch elektromagnetische Felder hat der Gesetzgeber in Deutschland Grenzwerte festgelegt. Diese sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) gesetzlich verankert worden. Mit der 1997 in Kraft getretenen und 2013 novellierten Verordnung schuf Deutschland als erstes EU-Land rechtlich verbindliche Regelungen zur Begrenzung elektromagnetischer Felder.

 

Bei der Festlegung der in Deutschland gültigen Grenzwerte ist der Gesetzgeber den wissenschaftlichen Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) gefolgt und beruft sich zusätzlich auf die Einschätzung der Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK), sowie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Die Verordnung verpflichtet die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland, die Grenzwerte an allen Orten, die zum dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, einzuhalten. Das gilt zum Beispiel für Wohnhäuser, aber auch für Schulen, Kindergärten, Spielplätze oder Krankenhäuser.

 

Die Bundesnetzagentur überprüft die Einhaltung in unregelmäßigen Abständen und ohne Ankündigung. Darüber hinaus führt die Bundesnetzagentur Immissionsmessungen durch. Die Ergebnisse aller Messungen samt Ortskoordinaten und Sicherheitsabständen der Mobilfunksendeanlagen sind in einer Standortdatenbank für die Öffentlichkeit frei zugänglich.2 Die Daten zeigen, dass fast alle Anlagen, auch in den Städten, im zeitlichen Mittel die Grenzwerte nicht einmal zu 1% ausschöpfen.

 

Teil 4 der Serie des Mobilfunknetzausbaus erläutert die Evolution von LTE zu 5G und informiert wie der Glasfaserausbau mit der 5G-Versorgung zusammenhängt.

Weitere Informationen unter:

https://www.informationszentrum-mobilfunk.de